Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung

Die Meldung der Bienenhaltung ist ab sofort für Jedermann verpflichtend. Unabhängig ob eine Mitgliedschaft bei einer imkerlichen Organisation besteht oder nicht.

Alle Bienenhalterinnen und Bienenhalter die sich nicht im Wege der Ortsgruppen im VIS registrieren haben lassen, müssen dies mittels Meldeformular (erhältlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde) selbst tun.
Ab 01.01.2017 (bzw. nach Erhalt der Zugangsdaten) sind die Koordinaten der Bienenstände in das VIs einzugeben. Für die Datenpflege ist – mit Ausnahme der Datenpflege durch die Ortsgruppe – der/die Bienenhalter/In eigenverantwortlich.

Nähere Informationen erhalten sie bei ihren Funktionären bzw. der Website der Statistik Austria:

www. statistik.gv.at -> Land- und Forstwirtschaft -> Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) -> Website Verbrauchergesundheitsinformationssystem -> Imkerei

Für die Datenpflege benutzen sie folgende URL:
portal.statistik.at